Welche Maßnahmen kommen zur Lärmminderung in Frage?
Zur Lärmminderung können Maßnahmen der Stadt- und Verkehrsplanung, aber auch technische Maßnahmen in Frage kommen. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr sind:
… im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung z.B.
- geeignete Nutzungsmischung (Wohnen und Nahversorgung), die mit kurzen Wegen hilft, Verkehr zu vermeiden (Stadt der kurzen Wege)
- Vermeidung von Lärm und Lärmbetroffenheiten bei Neuansiedlungen
… in der Verkehrsplanung z.B.
- Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß, Rad)
- Verknüpfung der Verkehrsarten durch Park+Ride, Bike+Ride
- Dämpfung des Zielverkehrs in die Innenstädte durch Parkraummanagement
- Mobilitätsmanagement/-konzepte
- Räumliche Verlagerung von Kfz-Verkehren durch Bündelung auf geeigneten Straßen
- Lkw-Führungskonzepte, Fahrverbote
- Verstetigung des Verkehrs
- Geschwindigkeitskonzepte
- Straßenraumgestaltung
… im Bereich des Technischen Schallschutzes
- Fahrbahnsanierung, Einsatz lärmarmer Fahrbahnbeläge
- Aktiver Schallschutz mit Schallschutzwänden und -wällen
- Passiver Schallschutz durch Schallschutzdämmung und –fenster
Nicht für alle Maßnahmen ist die Stadt Braunschweig zuständig. Zum Beispiel werden Lärmgrenzwerte für Reifen oder Motoren auf EU- und Bundesebene festgelegt. Und auch Maßnahmen zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig.