Welche Maßnahmen hat die Stadt Braunschweig bisher zur Lärmminderung umgesetzt?
Die Stadt Braunschweig hat mit dem Lärmaktionsplan nicht bei Null in der Lärmminderung angefangen. Bereits vor dem ersten Lärmaktionsplan wurden Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen umgesetzt, z. B. Lärmschutzwände und –wälle sowie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und der verstärkten Nutzung des ÖPNV. Im Lärmaktionsplan werden die bestehenden Maßnahmen und Pläne der Stadt Braunschweig zusammengetragen und hinsichtlich ihrer Lärmwirkungen bewertet.
Im Zeitraum zwischen den Jahren 2013 (Beschluss des ersten Lärmaktionsplans) und 2024 (2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans) wurden unter anderem folgende Maßnahmen zur Lärmminderung in Braunschweig umgesetzt:
- Verkehrslenkung,
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in ausgewählten Straßenabschnitten,
- Einsatz lärmmindernder Asphalt,
- Verabschiedung von Grundsatzbeschlüssen hinsichtlich des Einsatzes lärmmindernder Asphalte.
Im Rahmen der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2020 wurde ein 15-Punkte-Programm mit weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Teil dieses Maßnahmenprogramms waren unter anderem folgende Maßnahmen:
- Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung,
- Deckschichterneuerung in ausgewählten Lärmschwerpunkten mit lärmminderndem Asphalt,
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in weiteren ausgewählten Straßenabschnitten,
- Prüf- bzw. Konzeptauftrag „Innerstädtische Ruheoasen“,
- Konkretisierung und Verabschiedung der Grundsatzbeschlüsse von 2013.
Im Rahmen der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2024 wurde ein 21-Punkte-Programm mit weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet. Teil dieses Maßnahmenprogramms sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Deckschichterneuerungen und straßenräumliche Maßnahmen in ausgewählten Lärmschwerpunkten,
- Prüf- bzw. Konzeptaufträge,
- Grundsatzbeschluss zur Berücksichtigung der Lärmminderungsbelange in der Verkehrsplanung.