Wer ist für die Lärmaktionsplanung zuständig und wer ist an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligt?
Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung liegt in Niedersachsen bei den Kommunen.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig wird federführend durch den Fachbereich Umwelt erarbeitet. Zur Festlegung der geeigneten Maßnahmen wurde eine Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung eingerichtet, in der weitere Abteilungen des Fachbereiches sowie der Fachbereich Tiefbau und Verkehr beteiligt sind.
Begleitet wird die Erstellung des Lärmaktionsplans außerdem durch eine Expertengruppe, in der Vertreterinnen und Vertreter unter anderem aus Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie aus der Wirtschaft und Träger öffentlicher Belange vertreten sind.