Ausbildung ab 1800
Noch um 1800 herum war das "...evangelisch-lutherische Schulwesen auf dem Lande zum großen Teil verwahrlost. (...) die Landlehrer drängten wegen der miserablen Verhältnisse rasch in die Stadt zurück. Ein ruhiger Unterricht von kleinen und größeren Kindern sei wegen des Getöses der kleineren Kinder verdrießlich. Die Schulstuben zu klein und zu niedrig, „da denn sich die Kinder aneinander pressen müssen und kaum mit ihrem Lehrer Athem schöpfen können". „Viele Kinder kommen ganz unordentlich und zum Teil nicht eher in die Schule bis sie 10 und mehrere Jahre erreicht haben. Dies macht auch den ‚Unterricht' fast vergeblich."(ebenda)
Zwar versucht das "Gesetz über die Schulpflicht im Herzogtum Braunschweig von 1840" die Situation zu verbessern durch Anweisungen über Schulpflicht, Schulzeit, Schulgeld, Lehrfächer u.a. Doch es mußte den Verantwortlichen klar gewesen sein, dass diese Maßnahmen bei weitem nicht ausreichten, denn von " (...) der Schulpflicht wurden ausdrücklich die Kinder von Besitzern oder Pächtern der Landgüter, Domänenpächter, von Pfarrern, Offizieren und Staatsdienern erster Klasse ausgenommen. Sie wurden privat zu Hause unterrichtet." (ebenda)
Die Dorfschule blieb somit weiterhin eine "Minimalausbildungsstätte", eine "Zweite-Klasse-Schule" (Anmerk.d.Verf.) zumal die Klassenstärke auf 80 Kinder festgeschrieben war (vgl. ebenda).
Dennoch entschieden die Verantwortlichen, die Schulsituation in Timmerlah zu verbessern, in dem die viel zu kleine, alte Schule - bereits am Standort des heutigen Lehrerwohnhauses an der (heutigen) Kirchstrasse - abzureissen und durch eine neue Schule mit Lehrerwohnung zu ersetzen.