Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für eine Vielzahl von Vorhaben, Plänen und Programmen, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist bereits in der Planungs- bzw. Genehmigungsphase eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben (UVP-Gesetz (Öffnet in einem neuen Tab)). In diesem Verfahren werden die Auswirkungen eines Verfahrens, Plans oder Programms auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die medienübergreifende Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfolgen eines Vorhabens sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig.

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Frau Behrmann

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Lärmminderungsplanung, Luftreinhaltung, Umweltplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauleitplanung

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